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  • · Fachbeitrag · Typ-2-Diabetes

    Blutzucker-Teststreifen können nach wie vor verschrieben werden

    | Seit 1. Oktober 2011 ist die Verordnungsfähigkeit von Harn- und Blutzuckerteststreifen für nicht insulinpflichtige Diabetiker eingeschränkt. Der Berufsverband der diabetologischen Schwerpunktpraxen in Nordrhein (BdSN) macht darauf aufmerksam, dass die Verschreibung dennoch möglich ist. |

     

    Zu diesen Bedingungen der Verordnungsfähigkeit gehören eine instabile Stoffwechselsituation, eine Änderung der Medikamentendosis, die Einnahme von Tabletten, die zu einer Unterzuckerung führen können (Glimepirid, Glibenclamid und Repaglinid), sowie akute Erkrankungen, durch die sich die Diabeteseinstellung verändern könnte (zum Beispiel schwere Infekte). Sind eine oder mehrere dieser Bedingungen erfüllt, kann der behandelnde Arzt jedes Quartal Rezepte für bis zu 50 Teststreifen pro Patient ausstellen.

     

    BEACHTEN SIE |  Patienten mit Insulintherapie sind nicht von der Neuregelung betroffen, die Notwendigkeit der Verordnung wurde sogar ausdrücklich bestätigt. Für diese Patienten bleibt also alles beim Alten.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 2 | ID 30632840