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Heilmittel: mehr Diagnosen für Langfrist-Bedarf ‒ mehr Physio- und Ergotherapie bei Long-COVID
| Bei einem langfristigen Heilmittelbedarf oder einem besonderen Verordnungsbedarf darf von den orientierenden Verordnungsmengen laut Heilmittelkatalog abgewichen werden. Wann ein solcher Bedarf vorliegt, richtet sich nach den jeweiligen Diagnosenlisten. Diese wurden zum 01.07.2021 aktualisiert. |
Langfristiger Heilmittelbedarf: sieben neue Krankheitsbilder
Die Diagnosenliste gemäß Anlage 2 zur Heilmittel-Richtlinie (Heilm-RL) wurde um sieben Krankheitsbilder erweitert. Die Änderungen basieren auf einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18.03.2021 (g-ba.de/beschluesse/4754).
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Besondere Verordnungsbedarfe: Long-COVID mit aufgenommen
Bei Langzeitfolgen einer Coronainfektion können Ärztinnen und Ärzte Physio- oder Ergotherapie verordnen (Diagnose: U09.9 Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet). Ihr Heilmittelbudget wird dadurch nicht belastet! Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband haben ihre Rahmenvorgaben für die Wirtschaftlichkeitsprüfung entsprechend angepasst (online unter iww.de/s5062).
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Physiotherapie:
Ergotherapie:
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* Die Höchstmengen bei dieser Diagnosegruppe wurden verdoppelt. Betroffene Patienten brauchen nun nur noch einmal im Quartal den Arzt für eine Verordnung aufzusuchen.