· Fachbeitrag · Verordnung
Höchstmengen für Morphin und Methadon erhöht
| Seit November 2015 gelten für Levomethadon, Methadon und Morphin neue Höchstmengen, die ein Arzt innerhalb von 30 Tagen verordnen darf: |
- Levomethadon: 1.800 mg (vorher 1.500 mg)
- Methadon: 3.600 mg (vorher 3.000 mg)
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