· Fachbeitrag · Verordnung
Niedergelassener Arzt ist nicht für Medikamente bei stationärer Behandlung zuständig
| FRAGE: „Immer einmal wieder kommen Patienten zu mir in die Sprechstunde und fordern die Verordnung von Medikamenten für eine geplante stationäre Behandlung. Die Patienten werden durch das Krankenhaus dazu aufgefordert ‒ mit der Begründung, diese Medikamente seien nicht vorhanden und müssten deshalb mitgebracht werden. Wie ist die Medikation der Patienten bei unterschiedlichen Konstellationen stationärer Aufenthalte geregelt?“ |
Medikation während einer stationären Behandlung
Wir nehmen diese Leseranfrage zum Anlass, um die wesentlichen Grundsätze für die Medikamentenversorgung im Zusammenhang mit einer Krankenhausbehandlung oder einem sonstigen stationären Aufenthalt darzustellen.
In § 39 Abs. 1 SGB V ist unmissverständlich festgelegt, dass Krankenhausbehandlungen im Rahmen des Versorgungsauftrags des Krankenhauses alle Leistungen enthalten, insbesondere auch die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. Das Krankenhaus ist verpflichtet, die medikamentöse Versorgung des Patienten während des gesamten stationären Aufenthalts sicherzustellen. Dies betrifft sowohl
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