· Fachbeitrag · Verordnung
Richtlinie zu Verbandmitteln tritt nicht in Kraft
| Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 19.04.2018 zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) zu Verbandmitteln und sonstigen Produkten zur Wundbehandlung wurde vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Teilen beanstandet. Der G-BA legt nun Rechtsmittel ein. Auslöser ist eine vom G-BA vorgeschlagene Definition, nach der für Mittel mit therapeutischer Wirkung (u. a. für bestimmte antimikrobiell wirkende Produkte) eine Nutzenbewertung erforderlich wird. Die erhoffte Klarheit für die ärztliche Praxis bleibt vorerst aus. |
G-BA legt Rechtsmittel gegen BMG-Beanstandung ein
Der G-BA teilte mit, den Beschluss vom 19.04.2018 weder zu ändern noch zu veröffentlichen. Zur Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen werde man Rechtsmittel einlegen. Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA: „Die Beanstandung bezieht sich auf die Konkretisierung der Abgrenzung von Verbandmitteln zu den sonstigen Produkten zur Wundbehandlung.
Der G-BA bleibt bei seiner Auffassung, dass es für die Bestimmung der Hauptwirkung als Verbandmittel nicht belanglos ist, ob und welche konkreten Wirkungen ein Produkt neben dem Bedecken und/oder Aufsaugen entfaltet, um es als ‚sonstiges Produkt zur Wundbehandlung‘ einer Bewertung des Nutzens für die Patienten unterziehen zu können.“
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