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  • · Fachbeitrag · Verordnung

    Serviceangebote zur neuen Heilmittel-Richtlinie

    | Mit der neuen Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, die zum 01.01 .2021 in Kraft tritt, werden u. a. die Verordnungen von Krankengymnastik, Ergotherapie oder Logopädie vereinfacht. Die komplizierte Regelfallsystematik wird durch klare und einfache Vorgaben abgelöst. Der Heilmittelkatalog wird überschaubarer und zur Verordnung gibt es nur noch ein Formular. |

     

    Allerdings bedeutet jede neue Regelung auch, dass man mit ihr vertraut werden muss. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat daher in der Reihe Praxiswissen ein Serviceheft mit allen Neuerungen zur Verordnung von Heilmitteln aufgenommen sowie ein weiteres Dokument, das

    • die Heilmittel-Richtlinie,
    • den Heilmittelkatalog und
    • die Diagnoselisten für
      • den langfristigen Heilmittelbedarf und
      • den besonderen Verordnungsbedarf enthält.

     

    Die Publikationen sind bei der KBV online abrufbar, das 24-seitige Serviceheft mit dem Titel „Heilmittel ‒ Alles Wichtige zur Verodnung ‒ Die neuen Regelungen, das neue Formular, Beispiele aus der Praxis“ (online unter iww.de/s4319) sowie das 91-seitige Dokument „Die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses“ (online unter iww.de/s4320).

     

    Weiterführende Hinweise

    • Verschoben wegen Software-Problemen: Heilmittel-Richtlinie tritt erst zum 01.01.2021 in Kraft (AAA, online unter iww.de/s4321)
    Quelle: ID 47004423