16.06.2016 · Fachbeitrag · Verordnungen
G-BA beschließt Änderung der Heilmittel-Richtlinie
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. Mai 2016 Änderungen der Heilmittel-Richtlinie beschlossen, die zum 1. Januar 2017 in Kraft treten werden – zusammen mit der Neuordnung der Wirtschaftlichkeitsprüfung (Details dazu in AAA 01/2016, Seite 5). |
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