27.08.2015 · Fachbeitrag · Verordnungen
Keine Diagnosen auf Rezepten für OTC-Arzneimittel
| Seit dem 1. Januar 2004 sind nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, sogenannte OTC-Arzneimittel, grundsätzlich nicht zulasten der Gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig – bis auf einige Ausnahmen. Da Apotheken, bei denen Verordnungen mit nicht verschreibungspflichtigen Mitteln eingereicht werden, häufig befürchten, dass es Probleme bei der Erstattung der OTC-Arzneimittel geben könnte, bitten sie darum, die begründenden Diagnosen auf dem Rezept anzugeben. Dies dürfen Sie auf keinen Fall tun. |
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