· Fachbeitrag · Verordnungen
Lymphödeme bereits ab Stadium II langfristiger Heilmittelbedarf
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im März 2017 die Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie um Diagnosen zu Erkrankungen des Lymphsystems ergänzt. Somit werden Lymphödeme bereits ab Stadium II als schwere und dauerhaft funktionelle bzw. strukturelle Schädigungen anerkannt. Verordnungen von manueller Lymphdrainage mit den ICD-Codes I89.01, I89.02, I89.04, I89.05, I97.21, I97.22, I97.82, I97.83, I97.85, I97.86, Q82.01, Q82.02, Q82.04 und Q82.05 begründen einen langfristigen Heilmittelbedarf und unterliegen damit nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Die Änderung wird in den Praxisverwaltungssystemen ab Juli 2017 berücksichtigt. |
Quelle: Ausgabe 07 / 2017 | Seite 2 | ID 44752682