· Fachbeitrag · Dokumentation
So vermeiden Sie „vergessene Leistungen“ durch Schulung Ihres Teams ‒ zwei Praxisbeispiele
von Praxismanagerin Tanja Jacobs, Dortmund
| Zahnarztpraxen sind heute, was das nicht zahnärztliche Personal angeht, i. d. R. arbeitsteilig organisiert: Dies führt oft dazu, dass wegen nicht notierter Informationen und mangelnder Abrechnungskenntnisse Leistungen einfach nicht abgerechnet werden. Daher muss nicht nur die Abrechnungskraft, sondern auch die Stuhlassistenz wissen, dass ein bestimmter Arbeitsschritt nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten ist, was eine Analogposition ist und wie diese kalkuliert wird. Dieser Beitrag präsentiert zwei Beispiele häufiger Fehler und zeigt auf, wie Sie diese abstellen. |
Beispiel: Verblendungsreparatur an einer Krone
Ein Privatpatient ruft in der Praxis an und vereinbart einen Termin. Ihm ist ein Teil seiner Krone am Zahn 43 abgeplatzt und er spürt eine raue Kante. Dies wurde bei Terminvereinbarung bereits in der Karte vermerkt. Die Mitarbeiterin im Behandlungszimmer hat Folgendes im Behandlungsblatt vermerkt:
| ||
Zahn | Leistung | Dokumentation |
‒ | Ä1 | |
43 | ‒ | sk an Verblendung |
43 | ‒ | Krone wieder eingegliedert |
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