Seit Einführung des E-Rezepts dürfen Zahnarztpraxen Papierrezepte nur noch im Ausnahmefall ausstellen (AAZ 10/2024, Seite 2; Abruf-Nr. 50092159). Doch können Fehler aus der Zeit der Papierrezepte noch richtig teuer werden: Ein Internist musste rund 500.000 Euro an Honorar zurückzahlen, weil er für seine Rezepte einen Unterschriftenstempel verwendet hatte (Sozialgericht [SG] Marburg, Urteil vom 03.07.2024, Az. S 17 KA 88/23, veröffentlicht am 01.11.2024). Das Urteil ist auch für Vertragszahnärzte relevant.
Seit einigen Jahren deckt der Festzuschuss für Zahnersatz 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung ab. Ist das Bonusheft fünf Jahre lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss auf 70 Prozent, nach zehn Jahren ...
Bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit einer Parodontitis-(PAR)-Behandlung ist nicht auf die aktuellste, sondern auf die im Zeitraum der Behandlung gültige Richtlinie abzustellen. Diese ist als untergesetzliche Norm ...
Frage: „Wenn bei Direktabrechnung mit Abtretungserklärung die Rechnung (Festzuschuss) gestellt wird, ist diese an die Krankenkasse oder an den Patienten zu adressieren?“
Für einen zu erstellenden Heil- und Kostenplan (HKP) bei einer auf Wunsch des Patienten von der Regelversorgung abweichenden, andersartigen Versorgung besteht kein Schriftformerfordernis (Bundesgerichtshof [BGH], ...
Zum 01.01.2024 war – relativ unbemerkt von Medien und KZVen – das neue Sozialgesetzbuch (SGB XIV) in Kraft getreten. Nun berichten einige Standesvertretungen darüber.
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Notwendige Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung eines Z-MVZ ist, dass dieses tatsächlich über eine zahnärztliche Leitung verfügt. Leistungen, die von einem Z-MVZ erbracht werden, das keine zahnärztliche Leitung hat, die die Betriebsabläufe tatsächlich steuert und sicherstellt, dass zahnärztliche Entscheidungen unabhängig von sachfremden Erwägungen getroffen werden, sind sachlich-rechnerisch zu berichtigen, unabhängig davon, dass das Z-MVZ weiter über eine Zulassung verfügt (SG ...