Im Rahmen des EU-weiten Amalgamverbots zum 01.01.2025 wurde die Vergütung für die BEMA-Nrn. 13a–d zwar leicht erhöht, die BEMA-Nrn. 13e–h sind jedoch entfallen (AAZ 12/2024, Seite 6 ff.). Dies bedeutet vor allem einen Umsatzverlust für Zahnärzte, die sich auf die Kinderzahnheilkunde spezialisiert haben. Denn die Honoraranhebung der BEMA-Nrn. 13a–d (vergütet mit nunmehr ca. 40 bis 57 Euro) kompensiert nicht den Umsatzverlust durch den Wegfall der 13e–h (ehedem vergütet mit ca. 62 bis 120 Euro).
Wer BEMA-Positionen und deren einzelnen Honorare mit korrespondierenden GOZ-Positionen vergleicht, sieht – überraschend oder nicht – deutliche Unterschiede: Oft schneidet die Vergütung für eine BEMA-Leistung ...
Bei der Versorgung mit Zahnersatz läuft es manchmal ganz anders als geplant: Der Patient verstirbt im Zuge der Behandlung oder muss in den Justizvollzug, ins Ausland zum Militär. All dies passiert – wie gut – ...
Die Leistungslegende zur BEMA-Nr. 5 beschreibt die Erstellung einer kieferorthopädischen Behandlungsplanung. Mit ca. 95 Euro scheint die Position angemessen bewertet. Wirtschaftlich betrachtet ist das jedoch nicht der Fall. Denn der Inhalt der BEMA-Nr. 5 ist weitaus umfassender gehalten, als es der erste Blick vermuten lässt. Betrachtet man Aufwand und Vergütung im Verhältnis, verschwindet das Honorar im Handumdrehen. Diagnostik, Auswertung und Dokumentation müssen daher gut organisiert und zeitlich gut ...
Seit 1989 hat jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ab dem vollendeten 12. Lebensjahr Anspruch auf ein Bonusheft. Es erinnert die Patienten an die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt und belohnt ...
Zahnarztpraxen erhalten von den Krankenkassen zurzeit vermehrt Berichtigungsanträge, weil sie einen höheren Bonus für Zahnersatz abgerechnet haben als von der Krankenkasse genehmigt. Auch Fehlermeldungen wegen ...
Aktuelles Abrechnungswissen ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis. Doch hier den Überblick zu behalten, kostet viel Zeit. Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn frischt Ihr Wissen einmal im Quartal auf. In nur 2 Stunden am PC zeigt sie Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen von BEMA und GOZ anhand von nachvollziehbaren Beispielfällen aus der Praxis auf.
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
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Zurzeit informieren verschiedene gesetzliche Krankenkassen ihre Versicherten über die Möglichkeit einer elektronischen Ersatzbescheinigung (eEB) für den Nachweis eines bestehenden Versicherungsverhältnisses. Was steckt dahinter?