Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) – bereits am 30.07.2026 in Kraft getreten – sorgt ab 01.01.2027 für weitreichende Veränderungen in der Zahnarztpraxis. Diese sind vor allem mit einer strikten Kostendämpfung verbunden. Ziel des GKV-BStabG ist die Sicherung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Gesetzlich versicherte Patienten können für bestimmte Behandlungsbiete gegen Bezahlung Leistungen in Anspruch nehmen, die über den Sachleistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgehen.
Die Wiederherstellung von Zahnersatz nach Befundklasse 6 und die Erneuerung von Primär-/Sekundärteleskopkronen ist aufgrund der Vielseitigkeit an Zahnkronen und Zahnersatz enorm umfangreich. Zu diesem Seminar informieren wir am nächsten Termin der Webinar-Reihe „Abrechnungspraxis für (Quer-)Einsteiger“.
Implantologische Leistungen umfassen oft mehr als das Setzen eines Einzelimplantats. Im zweiten Teil des Webinars „Abrechnung von implantologischen Leistungen“ am Freitag, 06.11.2026, von 14:00 bis 16:00 Uhr werden ...
Frage: Nach dem Legen einer Kompositfüllung wird in unserer Praxis meist ein Fluoridpräparat zur Remineralisation aufgetragen. Kann diese Maßnahme beim gesetzlich versicherten Patienten als „üZ“ abgerechnet ...
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
Personalengpässe in der Praxis? Gehen Sie neue Wege und setzen Sie auf Quereinsteiger! Wir unterstützen Sie dabei mit einem innovativen Konzept: In einer eigens entwickelten IWW-Webinar-Reihe machen wir Einsteiger und fachfremde Mitarbeiter Schritt für Schritt fit für die Abrechnungspraxis.
Praxisbegehung: Hier schauen die Behörden genau hin!
Behördliche Praxisbegehungen nehmen zu. ZP Zahnarztpraxis professionell stellt Ihnen daher die 15 häufigsten Hygienemängel in einer neuen Sonderausgabe vor. Anhand von Checklisten und Beispielen erfahren Sie, welche Bereiche besonders kritisch sind und wie Sie Beanstandungen vermeiden.
Digitales Praxismarketing: So nutzen Sie alle Chancen
Immer noch schöpfen viele Zahnarztpraxen das Potenzial digitaler Kommunikation nicht voll aus. Das kostenlose IWW-Webinar am 25.11.2026 zeigt Ihnen, wie Sie die digitalen Kanäle nutzen, um Patienten und Personal zu gewinnen und Stammpatienten effektiv zu binden.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (s. vorigen Beitrag) sind Gebührenziffern zu telemedizinischen Leistungen in der GOZ nicht enthalten. Auch in der GOÄ sind keine speziellen Gebührenpositionen zur Berechnung telemedizinischer Leistungen benannt. Daher hat sich das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen mit dieser Frage befasst und im Beschluss Nr. 38 dazu Stellung genommen. Vergleichbare Empfehlungen zur Abrechnung telemedizinischer Leistungen wurden vom Vorstand der Bundesärztekammer ...