· Fachbeitrag · Praxisverwaltungssysteme
Fehlermeldungen der Abrechnungsmodule (Teil 2): Wie ist damit umzugehen?
| Der nachfolgende zweite Teil der Serie zum Umgang mit Fehlermeldungen der Abrechnungsmodule beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den Angaben zum Wohnort sowie dem wohl letztmalig notwendigen Zuzahlungskennzeichen (Praxisgebühr). Die Praxisgebühr wird zwar zum 1. Januar 2013 abgeschafft, jedoch kann das Zuzahlungskennzeichen auch über die Abrechnung des Quartals IV/2012 hinaus eine Rolle spielen, wenn Altfälle abgerechnet werden müssen. |
Fehlermeldungen zum Wohnortprinzip
Bei Angaben zum Wohnort und generell zu Angaben auf den Berechtigungsnachweisen (Krankenversichertenkarte, eGK, Behandlungsausweis usw.) ist die Praxis grundsätzlich nicht verpflichtet, in kriminalistischer Art und Weise die Daten nachzuprüfen oder durch Vorlage weiterer Dokumente wie zum Bespiel den Personalausweis die Richtigkeit zu verifizieren. Bei Zweifeln an der Identität des Patienten sollte die Praxis diesen jedoch nachgehen und sich gegebenenfalls zur Absicherung des Zahlungsanspruchs gegenüber der Krankenkasse eine Unterschrift auf einem Erfassungsschein geben lassen.
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Nr. | Level | Text | |||||||||
010 | Info | Wohnortkennzeichen und Postleitzahl widersprechen sich. | |||||||||
Betrifft | KCH | X | KBR | X | KFO | X | PAR | X | ZE | X | |
Wohnortkennzeichen und Postleitzahl bezeichnen unterschiedliche KZV-Bereiche. Kommentar: Diese Fehlermeldung ist nur für die Programmentwicklung des Softwareherstellers relevant und dient als Information für die KZVen. |
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