· Fachbeitrag · Recht
So erfüllen Sie die Kriterien einer ausreichenden Dokumentation!
| Unzulängliche Dokumentationen in den Karteikarten bzw. Karteiblättern der Computerprogramme sind nach wie vor keine Seltenheit. Insbesondere wenn es zu Nachfragen oder Streitigkeiten kommt, können sich Mängel in der Dokumentation für den Zahnarzt sehr nachteilig auswirken. Bei Beachtung einiger Grundsätze lassen sich die Risiken aber stark begrenzen. |
Umfang der Beweispflicht
Ein Zahnarzt ist grundsätzlich beweispflichtig für die durchgeführten Maßnahmen. Für die Beweisführung hilft eine gute Dokumentation, denn es gilt: Hat der Zahnarzt in einer Dokumentation eine dokumentationspflichtige Maßnahme bzw. Tatsache dokumentiert, so darf im Streitfall ein Gericht davon ausgehen, dass diese Maßnahme auch erfolgt ist. Dies gilt nicht nur für am Patienten erbrachte Behandlungen, sondern auch für Aufklärungsgespräche.
Werden Formulare verwendet, so gilt folgende Grundregel: Das unterschriebene Einwilligungsformular ersetzt nicht das persönliche Aufklärungsgespräch, das der Zahnarzt zu beweisen hat.
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