· Fachbeitrag · Abrechnung
Die richtige Abrechnung von Begleitleistungen bei gleich- und andersartigen Versorgungen
| „Über Kasse oder Privat?“ Diese Frage stellt sich regelmäßig bei der Abrechnung von Zahnersatz und Zahnkronen, wenn die Versorgung über die Regelversorgung hinausgeht und eine gleich- oder andersartige Versorgung darstellt. Besonders schwierig ist die Abrechnung von Begleitleistungen bei Mischfällen. Hier muss genau überlegt werden, ob die Begleitleistung zur Regelversorgung gehört bzw. auch bei der Regelversorgung angefallen wäre oder ob diese für nur für die Privatleistung angefallen ist. Dazu drei Beispiele. |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Erläuterungen
Die Leistung stellt eine gleichartige Versorgung dar, da der Zahn „ww“ ist und daher Anspruch auf eine Krone besteht. Somit sind für die Präparation alle konservierenden Begleitleistungen als Sachleistungen über die Krankenkasse abzurechnen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig