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  • · Fachbeitrag · Abrechnung

    Die Strahlenschutzschiene in der Zahnarztpraxis:So ist bei Beratung und Abrechnung vorzugehen

    | Was haben Auswirkungen und Therapie einer Krebserkrankung mit der Zahnarztpraxis zu tun? Viele glauben, dass dieser Therapiezweig eine Zahnarztpraxis nur wenig berührt. Das ist ein Trugschluss. Moderne strahlentherapeutische Verfahren bringen auch Nebenwirkungen mit sich, die sich auch auf den Fachbereich der Zahnmedizin auswirken können. Vermehrt kommen inzwischen Patienten mit dem Wunsch nach einer Strahlenschutzschiene auf die Praxis zu. Wie ist dann vorzugehen und was ist bei der Abrechnung zu beachten? |

    Strahlenschutzschiene - warum?

    Die Bezeichnung „Strahlenschutzschiene“ kann leicht fehlinterpretiert werden, denn eine solche Schiene ist nicht als Schutzschild anzusehen. In erster Linie geht es darum, bei Patienten mit Strahlungstherapien im Kopf-/Halsbereich Risiken zu minimieren und Streustrahlung durch metallische Restaurationen/Rekonstruktionen zu verhindern. Sind diese metallischen Restaurationen/Rekonstruktionen festsitzend, sollte der Patient über eine Strahlenschutzschiene beraten werden. Unabhängig davon ist eine individuelle Zahn- und Mundhygiene und die Verordnung von Medikamenten wichtig.

    Was ist bei der Beratung zu beachten?

    Sofern Sie als behandelnder Zahnarzt - etwa vom Patienten selbst oder von einem Facharzt - von der Strahlentherapie erfahren, können auch Sie aktiv werden und den Patienten diese Schutzschiene anbieten. Dies setzt voraus, dass Sie sich mit den Auswirkungen einer Strahlentherapie auseinandergesetzt haben und wissen, wann diese Schiene sinnvoll ist.