· Fachbeitrag · Abrechnung
Früherkennungsprogramm von Karies- und Parodontalerkrankungen ‒ die Abrechnung
von Anita Koschny, Neustadt Aisch, www.dental-consulting.net
| Noch immer sind parodontale Erkrankungen bei Erwachsenen der Hauptgrund für Zahnverlust. Es gilt, Karies und Parodontitis früh zu erkennen, um rechtzeitig gegensteuern zu können. Wie ein entsprechendes Früherkennungsprogramm bei GKV-Patienten aussehen kann und welche Abrechnungsgrundsätze dabei gelten, wird nachfolgend dargestellt und anhand eines Fallbeispiels erläutert. |
Bestandteile eines Früherkennungsprogramms
Der Einsatz innovativer Methoden und Verfahren gibt Aufschluss über den Mundgesundheitszustand. So gibt es zum einen einfache Tests, die auf die Anfälligkeit aufmerksam machen, zum anderen intensive Methoden, die schon leichteste Anzeichen erkennen. Jedoch gehören längst nicht alle möglichen Maßnahmen zur vertragszahnärztlichen Versorgung und sind entsprechend mit dem GKV-Patienten privat zu vereinbaren.
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1. | Vorsorgeuntersuchung Standard
Erweiterte Vorsorge (als Serviceleistung beim GKV-Patienten)
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2. | Professionelle Zahnreinigung (PZR) ‒ GOZ-Nr. 1040
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3. | Erheben des PAR-Status ‒ BEMA-Nr. 4 Vor dem Erheben des PAR-Status müssen die konservierenden und chirurgischen Maßnahmen abgeschlossen sein. Bei Feststellen weiterer Behandlungsnotwendigkeit der Parodontien ist wie folgt zu verfahren:
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Hinweis: Die Behandlung einzelner Parodontien kann auch im Rahmen einer systematischen Parodontitistherapie als Privatleistung durchgeführt und berechnet werden, wenn die Zähne im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung gemäß der Richtlinien nicht zu behandeln sind (Beispiele: fortgeschrittener Abbau des Parodontiums, fragliche Erhaltungswürdigkeit etc.). Abgerechnet werden dann die GOZ-Nrn. 4070 (Parodontitistherapie einwurzeliger Zahn), 4075 (Parodontitistherapie mehrwurzeliger Zahn) und die Nachbehandlung nach GOZ-Nr. 4150. | |
4. | Parodontalbehandlung Geschlossenes Vorgehen:
Hinweise: Nach der Parodontitis-Behandlung (geschlossene Therapie), die innerhalb von 24 bis maximal 48 Stunden abgeschlossen ist, folgt etwa eine Woche später die präventive Erhaltungstherapie mit professioneller Plaque-Kontrolle. Sollte eine Ergänzungstherapie (offenes Verfahren ‒ P202, P203) notwendig werden, wird der Antrag dafür innerhalb der nächsten 3 Monate bei der GKV eingereicht (Therapieergänzung). |
5. | Reevaluation (nach 4 bis 6 Wochen)
Offenes Vorgehen:
und als Privatleistungen
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6. | UPT (Unterstützende Parodontitistherapie) Engmaschige PZR und zusätzlich nachfolgende Leistungen:
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