· Fachbeitrag · Abrechnung
Gutachterwesen: Ab 1. April 2014 einheitliche Regelungen für Primär- und Ersatzkassen
| Ab 1. April 2014 gelten für das Gutachterwesen in der zahnmedizinischen Versorgung für alle Kassenarten die gleichen Regelungen. Die bislang nach Primär- und Ersatzkassen getrennten Vereinbarungen zur zahnmedizinischen Begutachtung werden zusammengeführt. |
Die neuen Regelungen im Überblick
Infolge des Patientenrechtegesetzes haben Patienten spätestens nach vier Wochen Klarheit über die Ansprüche, die ihnen im Rahmen der GKV zustehen. Auch Krankenkassen können nun Vertragszahnärzte als Gutachter vorschlagen. Die Berufung erfolgt - wie bisher - einvernehmlich von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und den Kassen. Zum Zeitpunkt der Bestellung müssen die Gutachter mindestens vier Jahre ununterbrochen als Vertragszahnärzte zugelassen sein sowie entsprechende Berufserfahrung und Fortbildungen nachweisen.
Der Bundesmantelvertrag wurde um die Neuerungen zum Gutachtenwesen angepasst. Sie finden den aktualisierten Vertrag unter und unter aaz.iww.de bei „Downloads“ (Beschlüsse, Verordnungen und Entwürfe). Es folgen die wichtigsten Änderungen im Überblick.
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