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  • · Fachbeitrag · Abrechnung

    Richtige Abrechnung von Telefon-, Porto- und Versandkosten

    von Anita Koschny, Dental Consulting, Neustadt Aisch

    | Telefon-, Porto- und Versandkosten werden oft vergessen, doch auch sie sind ein Teil des zahnärztlichen Honorars. Alle Kosten in diesem Bereich dürfen Sie grundsätzlich abrechnen. Jedoch ist zu unterscheiden, ob es sich hierbei um abrechnungsfähige Kosten oder um allgemeine Praxiskosten handelt. |

    Wann sind Porto- und Versandkosten berechnungsfähig?

    Der „Auslagenersatz für Telefon-, Porto- und Versandkosten“ wird im BEMA durch die Nr. 602 abgebildet. Berechnet werden jeweils die tatsächlichen Aufwendungen.

     

    Mit Portokosten sind ausschließlich die Kosten für Brief- oder Paketmarken gemeint; Versandkosten hingegen umfassen alle Kosten, die für den Versand anfallen (z. B. Porto, Verpackungsmaterial, Versandversicherung und Personalkosten). Der folgenden Übersicht können Sie entnehmen, wofür Sie Porto- und Versandkosten berechnen können und wofür nicht: