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  • · Fachbeitrag · Abrechnung

    Röntgendiagnostik in der Zahnarztpraxis ‒ von der Indikation zur Abrechnung

    von Yvonne Lindner, ZMV, Referentin, Jena, www.dentalcheck-thueringen.de

    | Die Röntgendiagnostik ist ein unverzichtbarer Teil der qualitätsorientierten zahnärztlichen Diagnostik. Wie und auf was bei der Abrechnung von digitalen und konventionellen Röntgenverfahren bei Kassen- und bei Privatpatienten beachtet werden muss, zeigt Ihnen dieser Beitrag. |

    Behandlungsrichtlinie steckt den Rahmen für Röntgen ab

    In der Behandlungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) heißt es unter B. II. u. a.: „Die Röntgenuntersuchung gehört zur vertragszahnärztlichen Versorgung, wenn die klinische Untersuchung für eine Diagnose nicht ausreicht oder bestimmte Behandlungsschritte dies erfordern“. Und: „Röntgenuntersuchungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn dies aus zahnärztlicher Indikation geboten ist. Dies kann auch der Fall sein zur Früherkennung von Zahnerkrankungen, z. B., wenn der Verdacht auf Approximalkaries besteht, die klinisch nicht erkennbar ist“. Somit kann die Röntgendiagnostik ausschließlich zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden bei

    • zusätzlicher Notwendigkeit, ergänzend zur klinischen Untersuchung, und