22.02.2019 · Fachbeitrag · Abrechnung
Wie ist ein als totale Prothese gefertigtes Langzeitprovisorium bei einem GKV-Patienten abzurechnen?
| Frage: „Bei einer gesetzlich versicherten Patientin wurde ein als totale Prothese gefertigtes Langzeitprovisorium eingegliedert, das der Überbrückung bis zum Einsetzen des implantatgetragen Zahnersatzes im Oberkiefer diente. Das Langzeitprovisorium wurde am 10.04.2018 eingegliedert, die Implantation im OK erfolgte am 18.04.2018 und der komplett implantatgetragene Zahnersatz wurde am 14.12.2018 eingegliedert. Das Langzeitprovisorium haben wir als private Leistung nach Nr. 5220 GOZ abgerechnet. Ist das korrekt?“ |
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