· Fachbeitrag · Abrechnung
Zahnentfernungen richtig berechnen ‒ wichtige Unterschiede in BEMA und GOZ
von Christian Fergin, Referent und selbstständiger zahnmedizinischer Verwaltungsassistent, VaboDent UG, www.vabodent.de
| Die Abrechnung von Zahnentfernungen gehört zur Praxis-Routine. Dennoch werden in diesem Bereich die Abrechnungsmöglichkeiten regelmäßig nicht voll ausgeschöpft. Zudem kommt es immer wieder zu Fehlberechnungen, da Abrechnungsbestimmungen nicht beachtet oder nicht richtig interpretiert werden. Der folgende Beitrag zeigt die unterschiedlichen Berechnungsmöglichkeiten auf. |
Abrechnung von Extraktionen beim GKV-Patienten
Im BEMA stehen für Zahnentfernungen die Nrn. 43 (X1), 44 (X2) und 45 (X3) sowie die Nrn. 47a (Ost1) und 48 (Ost2) zur Verfügung. Bei der komplikationslosen Extraktion eines Zahns sind diese Maßnahmen bei einwurzeligen Zähnen nach der Nr. X1 und bei mehrwurzeligen Zähnen nach der Nr. X2 zu berechnen. Hierbei kommt es auf die „Regelanatomie“ an. Als einwurzelige Zähne gelten die Zähne 15, 13‒23, 25, 35‒45, 53‒63 und 73‒83, als mehrwurzelig die Zähne 18‒16, 14, 24, 26‒28, 36‒38, 46‒48, 54, 55, 64, 65, 74, 75, 84 und 85.
X1, X2, X3 ‒ wann trifft welche Ziffer zu?
Das Entfernen eines Zahns kann nach BEMA-Nr. X3 berechnet werden, wenn es sich um einen tieffrakturierten Zahn handelt. Dies ist auch dann der Fall, wenn dem Zahnarzt der Zahn beim Extraktionsversuch selbst abbricht.
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