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  • · Fachbeitrag · Abrechnungs-Check, Teil 6

    Vermeiden Sie Honorarverluste beim Zahnersatz: Beispiel für die Abrechnung beim Privatpatienten

    | Im fünften Teil im Juni-Heft hatten wir über die Vermeidung von Honorarverlusten bei prothetischen Leistungen berichtet. Nachfolgend zeigen wir anhand eines Beispiels für einen Privatpatienten die häufigsten Fehler bei der prothetischen Vorbereitung, Präparation und Eingliederung auf. |

    Beispiele für häufig vergessene Leistungen beim Zahnersatz

    Zu diesen Fehlern zählen nicht berücksichtigte Röntgenaufnahmen, nicht berechnete Planungsmodelle und dafür benötigtes Material. Allein dies führt zu Verlusten von bis zu 30 Euro pro Patient und Behandlung. Weiterhin wird häufig der individuelle Löffel (GOZ-Nr. 517) nicht berechnet, wobei dies einen Verlust von etwa 33 Euro bedeutet. Die Bema-Nr. 98a schlägt mit etwa 22 Euro zu Buche. Im Laufe der Behandlung werden weiterhin häufig vergessen die Bema-Position üZ (ca. 5 Euro), die GOZ-Nr. 201 (ca. 6,50 Euro) und die GOZ-Nr. 203, die mit 8,41 Euro bewertet ist. Außerdem oft die Bema-Position bmf (12) übersehen, die zum Beispiel im Zusammenhang mit Kronen-Präparationen mit etwa 8 Euro berechnet wird.

     

    Weitere Abrechnungsfehler treten bei Einschleifmaßnahmen auf. Hier ist die Bema-Nr. 89 zu nennen (etwa 12 Euro). Die Bema-Nr. 89 ist für die Beseitigung grober Artikulations- und Okklusionsstörungen vor Eingliederung von Prothesen und Brücken je HKP einmal abrechenbar. Aber auch privat erstellte Kostenvoranschläge wie die GOZ-Nr. 002 und die GOZ-Nr. 003 gehören zu den vernachlässigten Positionen. Hier verliert die Praxis 11,64 oder 28,45 Euro.