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  • · Nachricht · Abrechnungsfall

    Abrechnung einer Versorgung mit Wurzelstiftkappen

    | Eine vorhandene Primärkrone ist bei einem Patienten bis auf Gingiva-Niveau abgebrochen. Wenn dieser Zahn mit einer Wurzelstiftkappe versorgt und in die vorhandene Prothese eingearbeitet wird, was kann dann bei einem Kassenpatienten berechnet werden? |

     

    Die Berechnung der Festzuschüsse regelt sich nach dem Befund. Bei einem Befund aus der Befundgruppe 4 ergeben sich die Festzuschüsse 4.8 und 6.2 oder 6.3. Die Versorgung stellt eine Regelversorgung dar und wird nach Bema-Nr. 90 und 100b berechnet. Bei einem Befund aus der Befundgruppe 3.1 oder 3.2 handelt es sich um eine gleichartige Versorgung, die nach den GOZ-Nrn. 5030, 5080 und 5260 berechnet werden muss. Der Patient erhält die Festzuschüsse 1.1 und gegebenenfalls 1.3, 1.4 oder 1.5, 6.2 oder 6.3.

    Quelle: ID 37114930