15.05.2019 · Fachbeitrag · Abrechnungstipp
Leitungsanästhesie nach Nr. 0100 GOZ: Leistungsinhalt ist für verschiedene Nerven bzw. Regionen erfüllt
| Die intraorale Infiltrationsanästhesie nach der Nr. 0090 GOZ (60 Punkte) und die intraorale Leitungsanästhesie nach der Nr. 0100 GOZ (70 Punkte) beschreiben die maßgeblichen zahnärztlichen Anästhesieleistungen. Zwar stellt dabei die Anästhesie des Nervus mandibularis vor seinem Eintritt in den Unterkiefer eine häufige Form der Leitungsanästhesie dar, sie ist jedoch weder aus medizinischer noch aus gebührenrechtlicher Sicht die einzige. |
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