· Fachbeitrag · Abrechnungswissen
Zahnersatzabrechnung: Wie sind nachträgliche Korrekturen zu vermeiden?
| Immer wieder kommt es bei der Zahnersatzabrechnung zu nachträglichen Berichtigungen und Beanstandungen. Da die Abrechnung bei den meisten KZVen nur einmal pro Monat durchgeführt wird, ist es ärgerlich, wenn ein Heil- und Kostenplan (HKP) nicht bearbeitet (und ausgezahlt), sondern zur Korrektur in die Praxis zurückgeschickt wird. Welche Mängel am häufigsten zur Rücksendung der eingereichten HKP führen und was zu beachten ist, damit genau dieses nicht passiert, stellen wir Ihnen nachfolgend vor. |
Mangel „fehlende Genehmigungen“
Bei der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen legt das Gesetz (§ 87 Abs. 1a Satz 5 SGB V) fest, dass vor Behandlungsbeginn eine Zuschussfestsetzung durch die Krankenkasse zu erfolgen hat. Beginnt der Zahnarzt mit der prothetischen Behandlung ohne vorherige Zuschussfestsetzung, verliert er seinen Honoraranspruch.
PRAXISHINWEIS | Von dieser vertraglichen Regelung kann nur in medizinischen Not-/Ausnahmefällen abgewichen werden. Es ist allerdings auch in diesen Fällen dringend zu empfehlen, eine Vorabgenehmigung der Behandlung per Fax bei dem zuständigen Kostenträger einzuholen. |
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