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  • · BEL II

    Neue zahntechnische Leistungen für die UKPS

    Bild: ©auremar - stock.adobe.com

    | Nach der Erweiterung des BEMA um die neuen Leistungen für die Abrechnung der Unterkieferprotrusionsschiene (UKPS; AAZ 12/2021, Seite 2  ff.) haben sich der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) und der GKV-Spitzenverband am 24.11.2021 auf eine Änderungsvereinbarung zum BEL-II verständigt. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) informierte die Zahnärzteschaft am 30.11.2021 per Rundschreiben (korrigierte Fassung am 06.12.2021) informiert (Näheres online unter iww.de/s5788 ). Dieser Beitrag erläutert die neuen bzw. geänderten zahntechnischen Leistungen und zeigt die komplette Abrechnung einer UKPS an einem Fallbeispiel. |

    Änderung der einleitenden Bestimmungen des BEL-II

    Die UKPS wird als weiterer Versorgungsbereich, in dem zahntechnische Leistung anfallen können, genannt. Im Paragrafenteil werden zudem folgende Klarstellungen vorgenommen: „Bei der Herstellung und Instandsetzung/Erweiterung von Unterkieferprotrusionsschienen sind nur die mit UKPS gekennzeichneten Leistungen abrechenbar.“ und „Für die Herstellung und Instandsetzung/Erweiterung von Unterkieferprotrusionsschienen können Protrusionssystem-Sets oder bei Einzelbezug Konfektionsfertigteile wie Konstruktions- und Protrusionselemente sowie Sonderkunststoffe abgerechnet werden.“

    Neue Leistungen im Verzeichnisteil für UKPS

    Die neuen Leistungen erhalten i. d. R. im Kurztext die Ergänzung „UKP“ und enden in der Leistungsnummer auf die Ziffer 5, sofern die Leistung bereits für andere Zwecke vergeben war. Im Übrigen wurden neue L-Nrn. vergeben.