· Fachbeitrag · BEMA-Änderung
Die neuen BEMA-Leistungen für Pflegebedürftige ‒ typische Fallsituationen und deren Abrechnung
| In AAZ 06/2018, Seite 2 ff., haben wir Sie ausführlich über die neuen bzw. geänderten Prophylaxeleistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen sowie die Neubewertung der Besuchsleistungen informiert, die ab dem 01.07.2018 erbracht und abgerechnet werden können. Dieser Folgebeitrag zeigt anhand konkreter Fallsituationen auf, welche Unterschiede im Vergleich zur bisherigen Vorgehensweise zu beachten sind. |
1. Fall: Maßnahmen bei einem Pflegegrad-3-Patienten
Bei einem pflegebedürftigen Patienten (Pflegegrad 3) sind in der zahnärztlichen Praxis mehrere Zahnsteinentfernungen pro Jahr erforderlich. Ein Mundgesundheitsstatus und die Mundgesundheitsaufklärung sind halbjährlich durchzuführen.
Datum | Leistung | BEMA bis 30.06.2018 | BEMA ab 01.07.2018 |
23.01.2018 | Symptombezogene Untersuchung | Ä1 | Ä1 |
Beratung über die Notwendigkeit der Belagsentfernung | ‒ | ‒ | |
Entfernen harter Zahnbeläge bei Versicherten, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten, je Sitzung | 107 (16 Punkte) | 107a (16 Punkte) | |
Mundgesundheitsstatus und individueller Mundgesundheitsplan | (privat) | 174a (20 Punkte) | |
Mundgesundheitsaufklärung | (privat) | 174b (26 Punkte) | |
21.08.2018 | Symptombezogene Untersuchung | Ä1 | Ä1 |
Beratung über die Notwendigkeit der Belagsentfernung | (privat) | ‒ | |
Entfernen harter Zahnbeläge bei Versicherten, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten, je Sitzung | (privat) | 107a (16 Punkte) | |
Mundgesundheitsstatus und individueller Mundgesundheitsplan | (privat) | 174a (20 Punkte) | |
Mundgesundheitsaufklärung | (privat) | 174b (26 Punkte) |
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