· Fachbeitrag · BEMA-Änderung
Die neuen Früherkennungsuntersuchungen bei Kleinkindern im BEMA ab dem 01.07.2019
| Mit Wirkung zum 01.07.2019 wird der BEMA um drei neue Positionen für die zahnärztliche Früherkennung bei Kleinkindern ergänzt ‒ die „FU 1 (a-c)“, die „FU 2“ und die „FU Pr“. Hinzu kommt noch die BEMA-Nr. „FLA“ für die Anwendung von Fluoridlack bei Kleinkindern. Damit hat der Bewertungsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) die neuen Richtlinien des G-BA über die Früherkennungsuntersuchungen (FU) bei Kleinkindern fristgerecht umgesetzt (siehe auch AAZ 02/2019, Seite 1). Was Sie zur Abrechnung der neuen Positionen wissen müssen, erfahren Sie nachfolgend. |
Hintergrund der neuen FU-Richtlinie
Im März 2015 hatte der G-BA auf Antrag der KZBV die Arbeitsgemeinschaft „Early Childhood Caries“ (AG ECC) damit beauftragt, die Ausgestaltung der neuen zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen zur Vermeidung frühkindlicher Karies zu regeln. Dieser Auftrag wurde mit dem neuen § 26 Abs. 2 Satz 5 SGB V insoweit präzisiert, dass nunmehr die Einführung neuer Früherkennungsuntersuchungen für Kleinkinder verbindlich vorgegeben wurden.
Ziel war es, die bestehende Früherkennungs-Richtlinie (FU-RL) nicht zu ersetzen, sondern hinsichtlich des Leistungsanspruchs ab dem 6. Lebensmonat zu ergänzen und neu zu strukturieren. Daher wurde die bestehende FU-RL entsprechend der neuen Richtlinienstruktur um ein eigenes Kapitel zur zahnärztlichen Früherkennung bei Kleinkindern erweitert und gleichzeitig insgesamt redaktionell angepasst.
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