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  • · BEMA-Änderung

    Neue PAR-Richtlinien des G-BA ‒ die wichtigsten Neuerungen

    Bild: © Dirk Saeger2019 - adobe.stock.com

    | Zum 01.07.2021 sollen die neuen PAR-Richtlinien in Kraft treten (siehe auch AAZ 01/2021, Seite 6 ) ‒ und zeitgleich dazu auch neue BEMA-Positionen. Während die PAR-Richtlinien schon stehen, liegt der entsprechende Beschluss des Bewertungsausschusses zu den BEMA-Änderungen noch nicht vor. Dennoch lohnt es sich für Zahnärzte, sich mit der neuen PAR-Richtlinie bereits jetzt zu befassen ‒ bildet sie doch die Grundlage für künftige Abrechnungen. AAZ informiert daher über die wichtigsten Regelungsinhalte und Änderungen gegenüber der bisherigen PAR-Richtlinie. |

    Die wichtigsten normativen Neuregelungen

    Im Gegensatz zur bisherigen Richtlinie, bei der sich die Vorgaben zur Behandlung von Parodontopathien in der Allgemeinen Behandlungsrichtlinie verbergen, hat der G-BA nun eine eigenständige PAR-Richtlinie erlassen. In der allgemeinen Behandlungsrichtlinie verbleiben in Bezug auf die PAR-Behandlung lediglich die allgemeinen Regelungen zum Parodontalen Screening Index (PSI) in aktualisierter Form und die Definition des Umfangs der vertragszahnärztlichen Versorgung von parodontalen Erkrankungen, die nicht der systematischen Behandlung zuzuordnen sind und daher gesondert zu regeln waren (Akutformen).

     

    Die nun beschlossene „PAR-Behandlungsstrecke“ soll dem aktuellen zahnmedizinischen Erkenntnisstand entsprechen und auch die 2018 veröffentlichte aktuelle Klassifikation parodontaler Erkrankungen berücksichtigen.