· Fachbeitrag · BEMA-Änderungen zum 01.01.2019
Adhäsivbrücken: Änderungen im BEMA ab 2019 nun auch im Festzuschuss-System umgesetzt
| Seit dem 01.07.2016 gibt es die einflügelige Adhäsivbrücke im BEMA. Dies machte Folgeänderungen im BEMA notwendig, die nun (endlich) zum 01.01.2019 umgesetzt werden. Nachdem im Bewertungsausschuss bereits im Juni 2018 die diesbezüglichen Anpassungen im BEMA erfolgt waren, hat nun der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die erforderliche Anpassung der Festzuschuss-Richtlinie beschlossen. Über die Änderungen gibt Ihnen dieser Beitrag einen ausführlichen Überblick. |
Hintergrund
Mit Wirkung zum 01.07.2016 hatte der Bewertungsausschuss die frühere BEMA-Nr. 93 (Adhäsivbrücke mit Metallgerüst im Frontzahnbereich) in
- die Nr. 93a „Adhäsivbrücke mit Metallgerüst im Frontzahnbereich mit einem Flügel …“ und
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig