· BEMA-Erweiterung
KZBV fordert gesetzliche Grundlage für Zuschlag für epidemiebedingte Mehraufwendungen im BEMA
| Auf ihrer 9. Vertreterversammlung, die coronabedingt als Videokonferenz stattfand, hat die KZBV diverse Beschlüsse getroffen und jetzt online gestellt ( kzbv.de/vv-beschluesse ). In einem der Beschlüsse fordert die KZBV den Gesetzgeber auf, eine gesetzliche Grundlage für die Aufnahme einer Zuschlagsposition für epidemiebedingte Mehraufwendungen in den BEMA zu schaffen. |
Zur Begründung heißt es in dem Beschluss: „In der Corona-Pandemie sind in den Praxen deutlich erhöhte Aufwendungen für Hygienemaßnahmen und Schutzausrüstung entstanden. Die gestiegenen Rüst- und Aufklärungszeiten finden sich nicht in der Bewertung der BEMA-Position wieder. Daher bedarf es einer gesetzlichen Grundlage, um im BEMA eine entsprechende Zuschlagsposition verankern zu können.“