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    EBZ: Schlüsselverzeichnisse zum Zahnersatz

    Bild: ©Ralf Geithe - stock.adobe.com

    | Zum 01.07.2022 wird flächendeckend das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) eingeführt ( AAZ 06/2022, Seite 2 ff.). Damit werden vom Praxisverwaltungssystem viele Sachverhalte, die bisher in Textform auf Papierformularen an die Krankenkassen übermittelt wurden, nun schematisiert mit Schlüsselwerten oder Kennzahlen beschrieben. Dieser Beitrag fasst die Schlüsselwerte für den Zahnersatz zusammen. |

    Befunde und Befundnummern

    Für die Befundnummern bei Zahnersatz werden die gängigen Nummern aus dem Festzuschusssystem (Befund-Nr. 1.1‒7.7) übernommen. Sinngemäß gilt das auch für das Feld BEMA-Nummern. Hier werden die vereinbarten BEMA-Positionen von Ä925a bis 100fi bzw. bis zur Ordnungsnummer 605 übernommen. Damit können alle genehmigungspflichtigen Leistungsbereiche (auch KFO, KBR, PAR) dargestellt werden.

     

    Bei der Kennzeichnung des Befundes für Zahnersatz gelten die bekannten Befundkürzel in kleinen Buchstaben. Allerdings gibt es einige neue Buchstabenkombinationen, die bisher so nicht vorgesehen waren. Dies erlaubt eine bessere Differenzierung des Ausgangsbefunds.