· Fachbeitrag · Chirurgie
Hemisektionen nach BEMA und GOZ korrekt abrechnen
von Anita Göbel (geb. Koschny), Bayreuth, dental-consulting.net
| Unter „Hemisektion“ (altgriechisch „hemi“ = „halb“; lateinisch „sectio“ = „Schnitt“) versteht man die Durchtrennung und teilweise Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes, meist im Unterkiefer. Wenn ein Zahn nur teilweise beschädigt oder entzündet und ein Teil erhaltungswürdig ist, so kann die Hemisektion eine lohnende Maßnahme sein, um eine geschlossene Zahnreihe und auch den Zahn selbst zu erhalten. Wie Hemisektionen nach BEMA und GOZ korrekt abgerechnet werden, zeigt dieser Beitrag. |
Indikationen und Ablauf einer Hemisektion
Indikationen für eine Hemisektion sind i. d. R. inoperable Granulome, Zysten, Knochenabbau, tiefe Knochentaschen sowie therapieresistente Beschwerden nach einer endodontischen Behandlung (z. B. apikale Parodontitis) bzw. Undurchführbarkeit der Behandlung an einer von mehreren Wurzeln eines Zahnes. Für die sichere Diagnose ist eine Röntgenaufnahme unerlässlich.
Vor der eigentlichen Hemisektion werden die (noch intakten) Wurzelkanäle aufbereitet und gefüllt. Anschließend wird der Zahn operativ durchtrennt, sodass ein zweiteiliger Zahn entsteht. Der nicht erhaltungswürdige Teil des Zahnes wird entnommen und der andere Teil verbleibt im Kiefer. Eine anschließende Versorgung mit Zahnersatz ist unumgänglich.
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