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  • · Diagnostik

    Sensibilitäts-/Vitalitätsprüfung: kleine Leistung ‒ große (Aus-)Wirkung

    Bild: ©bravissimos - stock.adobe.com

    von Angelika Schreiber, ZMV, Hockenheim

    | Die Vitalitäts- oder Sensibilitätsprüfung steht als wichtiger Bestandteil der zahnärztlichen Diagnostik im Fokus. Zusammen mit ergänzenden Untersuchungen ‒ Perkussionstest und ggf. auch Röntgenaufnahmen ‒ führt sie richtungweisend zur Einleitung entsprechender Behandlungsschritte. Worauf bei der Dokumentation und bei der Abrechnung besonders zu achten ist, erfahren Sie in diesem Beitrag. |

    Durchgängige Eintragungen sorgen für Nachvollziehbarkeit

    Je getestetem Zahn und Sitzung sollte das Ergebnis der Vitalitätsprüfung sorgfältig dokumentiert werden, um den Behandlungsablauf von Beginn an durchgängig nachvollziehen zu können.

    Dokumentation: Das Sitzungsdatum reicht nicht aus

    Zur Durchführung der Sensibilitätsprüfung kommen sowohl thermische als auch elektrische Methoden infrage. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kann die Leistung einmal je Sitzung nach BEMA-Nr. 8 (ViPr) abgerechnet werden, unabhängig davon, ob ein Zahn oder alle Zähne geprüft werden.