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  • · Fachbeitrag · Festzuschüsse beim Zahnersatz

    Gleich- oder andersartig - das ist oft die Frage!

    | In diesem Beitrag wird anhand eines Fallbeispiels die Einstufung einer Kombinationsversorgung in die richtige Versorgungsform aufgezeigt. |

    Regel und Ausnahme bei Kombinationsversorgungen

    Kombinationsversorgungen werden - mit Ausnahme von Cover-Denture-Prothesen - nur als Regelversorgung eingestuft, wenn folgende Kriterien zutreffen:

     

    • Kriterien für Kombinationsversorgungen als Regelversorgung
    • a) beidseitig bis zu den Eckzähnen oder bis zu den ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe
    • b) einseitig bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe und kontralateral im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn oder bis zum Prämolaren unterbrochene Zahnreihe mit mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen
    • c) beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihe mit jeweils mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen

    mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung, wenn die Regelversorgung eine Kombinationsversorgung vorsieht, auch für frontal unterbrochene Zahnreihe, je Eckzahn oder erster Prämolar. Der Befund ist zweimal je Kiefer ansetzbar.