16.12.2020 · Fachbeitrag · Festzuschüsse
G-BA beschließt neue erhöhte Festzuschüsse für 2021
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 11.12.2020 die Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge bei der Versorgung mit Zahnersatz zum 01.01.2021 angepasst. Die neuen Festzuschuss-Beträge wurden auf Grundlage der Ergebnisse der diesjährigen Verhandlungen zwischen den jeweiligen Vertragspartnern – KZBV, GKV-Spitzenverband und Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) – gebildet. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig