· Fachbeitrag · Festzuschüsse
Neue Bonusregelungen bei Zahnersatz und neuer Heil- und Kostenplan ab Oktober 2020
| Ab dem 01.10.2020 erhalten GKV-Patienten höhere Festzuschüsse bei der Versorgung mit Zahnersatz (siehe auch Beitrag in AAZ 07/2020, Seite 6 ff.). Definitive Preisinformationen gab es jedoch bis vor Kurzem nicht. Inzwischen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die entsprechenden Beschlüsse gefasst und die Preise veröffentlicht. In diesem Zusammenhang wurden auch redaktionelle Anpassungen am Heil- und Kostenplan Teil 1 und 2 vorgenommen. Die überarbeiteten Pläne sind zwingend ab dem 01.10.2020 anzuwenden. Darüber informierte die KZBV in einem Schreiben vom 14.09.2020. |
Späte Bekanntgabe der neuen Festzuschüsse
Hintergrund der späten Bekanntgabe der neuen Festzuschüsse ist, dass zusätzlich zur Neuberechnung der Festzuschuss-Preise auch die reduzierten Mehrwertsteuersätze im Eigenlabor berücksichtigt werden sollten. Der G-BA hat am 03.09.2020 die entsprechenden Beschlüsse gefasst und die Preislisten veröffentlicht (abrufbar unter www.g-ba.de/beschluesse/4451/ bzw. iww.de/s4066). Sie stehen allerdings noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium. Die KZBV hat angekündigt, Ende September die bekannte „Abrechnungshilfe“ mit der Übersicht der Befunde und Festzuschüsse auf ihrer Website (kzbv.de) zu veröffentlichen.
Zur Erinnerung: Die befundbezogenen Festzuschüsse, die bislang 50 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung abdecken sollen, werden zum 01.10.2020 auf 60 Prozent erhöht (ohne Bonusnachweis). In der Konsequenz steigen auch die Zuschüsse, die Patienten erhalten, die regelmäßig die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen haben, auf 70 bzw. 75 Prozent.
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