· Festzuschüsse
Wiederherstellungen von Teleskopkronen (Teil 3): Abrechnung bei Sekundärteleskopkronen
| Bei Wiederherstellungen und Erneuerungen von Sekundärteilen einer Teleskopkrone gibt es viele Möglichkeiten. Worauf jeweils bei der Zuordnung der korrekten Festzuschüsse sowie bei der Abrechnung zu achten ist, erfahren Sie in dem letzten Teil dieser Serie anhand von weiteren Beispielen (Teile 1 und 2 siehe AAZ 08/2020, Seite 2 , und AAZ 09/2020, Seite 8 ). |
Erneuern Sekundärteleskopkrone mit vestibulärer Kompositverblendung im Verblendbereich
Es liegt kein Befund nach Nr. 3.2 oder Nr. 4.6 vor.
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FZ | Anz. | Beschreibung |
6.2 | 1 | Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung mit Notwendigkeit der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), auch Wiederbefestigung von Sekundärteleskopen oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung, je Prothese |
oder 6.3 | 1 | Prothetisch versorgtes Gebiss … mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, …, je Prothese |
4.7 | 1 | Verblendung einer Teleskopkrone im Verblendbereich (15‒25 und 34‒44), Zuschlag je Ankerzahn |
6.10 | 1 | Erneuerungsbedürftiges Primär- oder Sekundärteleskop, je Zahn |
BEMA | ||
100b | 1 | Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese b) größeren Umfangs (mit Abformung) |
GOZ | ||
5100 | 1 | Erneuern des Sekundärteils einer Teleskopkrone einschließlich Abformung |
5080 | 1 | Versorgung eines Lückengebisses durch eine zusammengesetzte Brücke oder Prothese, je Verbindungselement |
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