08.10.2020 · Fachbeitrag · Festzuschusshöhe
Neu: Für vor dem 01.10.2020 genehmigte HKPs ist das Eingliederungsdatum maßgeblich!
| Für Heil- und Kostenpläne (HKPs) zu prothetischen Versorgungen, die vor dem 01.10.2020 genehmigt, aber erst nach dem 01.10.2020 eingegliedert werden, gibt es jetzt eine Sonderregelung: In diesen Fällen ist entgegen der bisher geübten Verwaltungspraxis der Krankenkassen „als maßgebliches Ereignis für die Anwendung der ab Oktober geltenden Festzuschüsse nicht auf die Ausstellung oder Genehmigung des HKP abzustellen, sondern auf das Eingliederungsdatum.“ Darauf hat die KZBV in Rundschreiben an die KZVen vom 01.10.2020 und vom 07.10.2020 hingewiesen. |
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