· Fachbeitrag · Freie Heilfürsorge
Versorgung von Heilfürsorgeberechtigten mit plastischen Füllungen: Änderungen zum Herbst
| Seit 2010 gibt es Vereinbarungen der KZBV mit den Bundesministerien der Verteidigung (BMVg) und des Innern (BMI) zu Kavitätenrestaurationen mit Composite in Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Technik (SDA-Technik) - gegebenenfalls einschließlich Mehrschichttechnik. Nunmehr gibt es wichtige Änderungen für die Bereiche Bundespolizei und Bundeswehr, die jeweils noch im Herbst 2012 wirksam werden bzw. schon in Kraft getreten sind. |
Kompromiss bei der Bundespolizei zur SDA-Vereinbarung
Das BMI hatte der KZBV die SDA-Vereinbarung bereits zum 31. März 2011 gekündigt (siehe AAZ Nr. 4/2011, S. 1). Die KZBV sah diese Kündigung als rechtsunwirksam an; dementsprechend galt die Vereinbarung nach der Rechtsauffassung der KZBV weiter. Somit wurden die Positionen HR 1 bis HR 4 auch nach dem 1. April 2011 sowohl für Füllungen im Seitenzahngebiet als auch für Füllungen im Frontzahnbereich abgerechnet. Deren Vergütung wurde allerdings durch das BMI abgelehnt.
Die KZV Nordrhein hat daraufhin in einem Musterprozess vor dem Sozialgericht Düsseldorf ein Urteil erwirkt, nach dem das BMI zur Zahlung der von ihr geforderten Vergütung der erbrachten SDA-Leistungen für das II. Quartal 2011 verurteilt wurde. Eine Entscheidung für die nachfolgenden Quartale ist nicht ergangen, da diese nicht anhängig waren. Das BMI ist danach an die KZBV mit der Bitte herangetreten, mögliche Lösungen zu erörtern.
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