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  • · Fachbeitrag · Früherkennung

    G-BA beschließt neue Vorsorge-Leistungen für Kleinkinder

    | Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Anspruch auf zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen auf Kleinkinder zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat ausgeweitet. Drei neue Leistungen sollen zum 01.07.2019 im BEMA zur Verfügung stehen. |

     

    Die neuen zahnärztlichen Früherkennungsleistungen

    Kinder zwischen dem 6. und dem 34. Lebensmonat haben künftig Anspruch auf folgende zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen:

    • Drei Früherkennungsuntersuchungen