· Fachbeitrag · Früherkennung
G-BA beschließt neue Vorsorge-Leistungen für Kleinkinder
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Anspruch auf zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen auf Kleinkinder zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat ausgeweitet. Drei neue Leistungen sollen zum 01.07.2019 im BEMA zur Verfügung stehen. |
Die neuen zahnärztlichen Früherkennungsleistungen
Kinder zwischen dem 6. und dem 34. Lebensmonat haben künftig Anspruch auf folgende zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen:
- Drei Früherkennungsuntersuchungen
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig