28.04.2014 · Fachbeitrag · Früherkennungsuntersuchungen
Erweiterung des Präventionsprogramms der BarmerGEK auf Kleinstkinder gilt seit 1. April in nahezu allen KZVen
| Unter dem Motto „Damit kleine Zähne von Anfang an gesund sind!“ hat die BarmerGEK im Oktober 2013 zwei Früherkennungsuntersuchungen (FU) für Kleinkinder zwischen dem 10. und dem 30. Lebensmonat in den KZV-Bereichen Baden-Württemberg, Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen eingeführt (siehe AAZ 01/2014, S. 1). Zum 1. April 2014 hat die BarmerGEK nunmehr noch das Mindestalter für die FU vom 10. auf den 6. Lebensmonat heruntergesetzt und entsprechende Vereinbarungen mit fast allen weiteren KZVen getroffen (Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe und Thüringen). |
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