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  • · Fachbeitrag · Funktionsanalyse

    Die Simulation von Artikulationsbewegungen im Mittelwertartikulator: Abrechnung

    | Eine der grundlegenden Voraussetzungen für die Anfertigung funktionstüchtigen Zahnersatzes ist das Einstellen der Modelle in den Mittelwertartikulator. Wir zeigen nachfolgend auf, was bei der Abrechnung zu beachten ist. |

    Vorgehensweise und Wirtschaftlichkeitsgebot

    Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung wird das Einstellen in den Mittelwert nach BEL-Nr. 0120 abgerechnet. Zur Einstellung in den Mittelwertartikulator ist eine Gesamtabformung des Ober- und Unterkiefers erforderlich. Die daraus hergestellten Modelle werden im Anschluss an die habituelle Bissnahme im Mittelwertartikulator fixiert. Er simuliert Lateral-, Protrusions- und Öffnungsbewegungen. Dabei handelt es sich nicht um individuelle, der jeweiligen Kiefergelenkssituation angepasste Bewegungen, sondern um den sogenannten Mittelwert. Darunter versteht man „Durchschnittswerte“, die den Vorgaben des Wirtschaftlichkeitsgebots entsprechen.

     

    Das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V schreibt vor: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“ Da das Wirtschaftlichkeitsgebot in allen Bereichen des Bema - einschließlich Zahnersatz -Gültigkeit hat, wirkt es sich dementsprechend auch auf die Laborabrechnung nach BEL II aus.