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  • · Gemeinsame Pressemitteilung KZBV und GKV-Spitzenverband

    Neue Leistungen zur systematischen Parodontitis-Behandlung fristgerecht zum 01.07.2021 im BEMA

    Bild: © Dirk Saeger2019 - adobe.stock.com

    | Die KZBV und der GKV-Spitzenverband haben sich auf die Bewertung der neuen Leistungen bei der systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen geeinigt, so heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 06.05.2021. Basis bildet die neue, im Dezember 2020 beschlossene PAR-Richtlinie. Neben der Bewertung wurden auch Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsbestimmungen neu festgelegt, mithin also auch neue Gebührennummern im BEMA. Die neuen Leistungen würden damit fristgerecht ab dem 01.07.2021 zur Verfügung stehen. |

     

    Zahlreiche neue Kassenleistungen

    GKV-Versicherte, die an Parodontitis leiden, sollen somit demnächst zahlreiche neue Kassenleistungen erhalten, um diese langwierige Erkrankung nachhaltig in den Griff zu bekommen. Ab dem 01.07.2021 folgt auf die zahnmedizinische Behandlung eine umfassende Parodontitis-Nachsorge von mindestens zwei Jahren.

     

    Auch besonders vulnerable Patientengruppen erhalten künftig einen gleichberechtigten und barrierearmen Zugang zur Parodontitistherapie im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung. Einen entsprechenden Beschluss hat der G-BA gefasst. Damit haben diese Versicherten ab Juli Anspruch auf eine modifizierte und speziell auf die Bedürfnisse dieser Versichertengruppe zugeschnittene Behandlungsstrecke zur Parodontitis-Behandlung ohne Antrags- und Genehmigungsverfahren. Diese niedrigschwellige Option richtet sich vor allem an ältere, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit einer Beeinträchtigung, bei denen die systematische Behandlung gemäß PAR-Richtlinie nicht in vollem Umfang durchgeführt werden kann. Dazu zählen etwa Patienten, bei denen die Fähigkeit zur Aufrechterhaltung der Mundhygiene nicht oder nur eingeschränkt gegeben ist, die einer Behandlung in Allgemeinnarkose bedürfen, oder bei denen die Kooperationsfähigkeit nicht oder nur eingeschränkt gegeben ist.

     

    Die neuen Leistungen für die systematische Behandlung der Parodontitis

    Der G-BA hatte im Dezember 2020 die Richtlinie zur systematischen Parodontitistherapie beschlossen (siehe Beitrag „Neue PAR-Richtlinie des G-BA ‒ die wichtigsten Neuerungen“ in AAZ 02/2021, Seite 3 ff.). Auf Grundlage der Richtlinie wird die Volkskrankheit Parodontitis künftig mit einem umfassenden, am Bedarf der Patienten ausgerichteten Maßnahmenprogramm bekämpft. Dazu gehören unter anderem eine patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung sowie ein parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch im Rahmen der „sprechenden Zahnmedizin“. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Mundhygienefähigkeit und Gesundheitskompetenz der Patienten zu erhöhen. Mit der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) können Versicherte künftig zudem zwei Jahre nach Abschluss der aktiven Behandlungsphase eine strukturierte Nachsorge in Anspruch nehmen, um den Behandlungserfolg zu sichern.

     

    Ausblick: Details in der Juni-Ausgabe von AAZ

    Genauere Angaben zu den neuen Ziffern und Bewertungen enthielt die gemeinsame Presseerklärung von KZBV und GKV-Spitzenverband nicht. Details dürften in Kürze bekannt werden. AAZ wird Sie auf dem laufenden halten und ausführlich in der Juni-Ausgabe über den neuen Ziffern, Abrechnungsbestimmungen und Bewertungen berichten.

    Quelle: ID 47390201