· Fachbeitrag · Heilfürsorge
Vergütung für Behandlung von Angehörigen der Bundespolizei und der Bundeswehr steigt rückwirkend zum 01.01.2024
| Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) eine Anpassung der Vergütungen für diese beiden Heilfürsorgeträger vereinbart. Darüber informierte die KZBV am 12.01.2024 per Rundschreiben. Die Punktwerte steigen im Bereich Zahnersatz um 4,22 Prozent, für zahnärztliche Leistungen ohne Zahnersatz insgesamt um 2,5 Prozent. Die neuen Vergütungen gelten bereits seit dem 01.01.2024. Inzwischen wurde die Vereinbarung von den zuständigen Ministerien unterzeichnet und ist damit rechtskräftig. |
Wie die KZBV mitteilt, wurde bei den Verhandlungen deutlich, dass die äußerst schwierigen Rahmenbedingungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zunehmend auch andere Versorgungsbereiche beeinflussen. Dabei spielen die Punktwertabschläge im Rahmen des sog. GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) eine Rolle (AAZ 11/2022, Seite 5). Trotz allem, so die KZBV weiter, lägen die Abschlüsse immer noch deutlich über den GKV-FinStG-bedingten Abschlüssen in der GKV und machten damit die im Vergleich zur GKV deutlich attraktivere Vergütung für diese Patientenklientel deutlich.
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Bundespolizei | Bundeswehr | (Basis) PW 2023 | PW-Steigerung für 2024 | PW seit 01.01.2024 |
KCH/KG/KB/PAR | KCH/KG/KB/PAR/IP | 1,3476 | 0,0337 | 1,3813 |
IP | ‒ | 1,4373* | 0,0359* | 1,4732* |
KFO | KFO | 1,1572 | 0,0289 | 1,1861 |
ZE | ZE | 1,1572 | 0,0488 | 1,2060 |
Sprechstundenbedarf | Sprechstundenbedarf | 1,9063 | 0,0477 | 1,9541 |
* gilt nur für Bedienstete der Bundespolizei