· Fachbeitrag · Implantatprothetik
Andersartige Versorgung: Gaumenfreie Prothese auf vier Implantaten korrekt abrechnen
von Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn, Leverkusen, sayn-rechenart.de
| Wenn ein zahnloser Kiefer mit implantatgetragenem Zahnersatz versorgt wird, ist dies nur dann eine Regelversorgung, wenn ein atrophierter Kiefer vorliegt ( AAZ 02/2023, Seite 15 ff.). Wünscht ein gesetzlich versicherter Patient (GKV-Patient) ohne atrophierten zahnlosen Kiefer eine implantatgetragene Versorgung, so ist diese als andersartig abzurechnen. Welche Gebührenziffern in diesem Fall für die Planung erforderlich sind und wie die Behandlungsunterlagen aussehen, veranschaulicht dieser Beitrag. |
Abformung, Einprobe, Eingliederung
Bei einem zahnlosen GKV-Patienten ohne Atrophie soll im Oberkiefer eine gaumenfreie modellgussverstärkte Prothese mit Locatoren auf vier Implantaten hergestellt werden. Nach Freilegung der Implantate werden die notwendigen Abformungen inkl. Bissnahme für die neue Suprakonstruktion mit Locatoren vorgenommen. Voraussetzung ist dabei, dass die Implantate gemäß der ZE-Richtlinie Nr. 11i osseointegriert (fest im Knochen eingeheilt) sind. Ansonsten darf mit der rekonstruktiven Phase nicht begonnen werden.
Bei Einprobe der Suprakonstruktion zeigt sich, dass die Zahnstellung der konfektionierten Zähne in der OK-Front nicht dem Patientenwunsch entspricht, sodass am Behandlungsstuhl eine Zahnumstellung erfolgt.
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