· Fachbeitrag · Implantologie
Abrechnung von Erneuerungen, Erweiterungen und Wiederherstellungen von Suprakonstruktionen
| Bei Erneuerungen, Erweiterungen und Wiederherstellungen von Suprakonstruktionen kommt es häufig zu Problemen bei der Bestimmung der Festzuschüsse (FZ). In unserem Beitrag erfahren Sie, wie Sie die Festzuschüsse korrekt dem jeweiligen Befund zuordnen. |
Zuordnung von Befundgruppen
Grundsätzlich sind Erneuerungen, Erweiterungen und Wiederherstellungen von Suprakonstruktionen in die Befundklasse 7 einzusortieren. Bei den Hybridversorgungen - also Versorgungen, die sowohl zahn- als auch implantatgetragen sind - ergibt sich aus den Richtlinien eine Besonderheit: Hier heißt es, dass vorhandene festsitzende Suprakonstruktionen einem natürlichen Zahn gleichgestellt werden. In diesen Fällen finden die Festzuschüsse Anwendung, die bei natürlichen Zähnen angesetzt werden. Damit gelten folgende Zuordnungen:
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Erneuerung rein implantatgetragener Zahnersatz | Befundgruppe 7 |
Erneuerung Hybridversorgung (festsitzend) | Befundgruppe 1 oder 2 |
Erneuerung Hybridversorgung (abnehmbar/kombiniert) | Befundgruppe 7 |
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