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  • · Kassenabrechnung

    Abformung mit individuellem oder individualisiertem Löffel ‒ die Abrechnung

    Bild: ©magele-picture - stock.adobe.com

    von Angelika Schreiber, Hockenheim

    | Am Beginn eines jeden Zahnersatzes steht zunächst die Planung. Werden hierzu Diagnose- und Planungsmodelle benötigt, so erfolgt in der Regel die Abformung des Ober- und Unterkiefers mit Alginat und konfektioniertem Löffel. Inwieweit eine Abformung mit konfektioniertem Löffel bei der späteren Anfertigung des definitiven Zahnersatzes ausreicht, muss im Einzelfall entschieden werden. Was bei der Abformung mit individuellem oder individualisiertem Löffel zu beachten ist und wie diese Leistung abgerechnet werden kann, erfahren Sie im folgenden Beitrag. |

    Abformung mit konfektioniertem Löffel

    Die Abformung zur Herstellung der Planungsmodelle gehört beim GKV-Patienten zum Leistungsinhalt der BEMA-Nr. 7b (bitte Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren gemäß § 8 Abs. 3 BMV-Z beachten). Auch bei der Herstellung von Arbeitsmodellen zur Anfertigung von festsitzendem oder herausnehmbarem Zahnersatz ist die Abformung mit konfektioniertem Löffel in der jeweiligen BEMA-Leistungsposition eingeschlossen. Nur wenn der „übliche“ ‒ also der konfektionierte ‒ Löffel nicht ausreicht, weil er z. B. zu kurz oder zu schmal ist, wird eine Abformung mit individuellem oder individualisiertem Löffel erforderlich und unter Berücksichtigung der Abrechnungsbestimmungen auch abrechenbar.

    Anfertigung eines individuellen Löffels

    Der individuelle Löffel wird im zahntechnischen Labor auf einem zuvor angefertigten Arbeitsmodell hergestellt. Die Abformung mit individuellem Löffel wird je Kiefer nach BEMA-Nr. 98a abgerechnet und durch die Laborleistungen nach BEL-Nr. 021 1 (individueller Löffel, Basis aus Kunststoff) und BEL-Nr. 001 0 (Modell) ergänzt. Auch die Abformmaterialien können als Auslagen gesondert berechnet werden.